BGH-Urteil entlastet Arbeitnehmer bei Datenschutzverstößen am Arbeitsplatz
Svenja HeringBGH-Urteil entlastet Arbeitnehmer bei Datenschutzverstößen am Arbeitsplatz
Bundesgerichtshof klärt Status von Arbeitnehmern im Datenschutzrecht
Deutschlands höchstes Zivilgericht hat die rechtliche Einordnung von Arbeitnehmern im Datenschutzrecht präzisiert. Am 7. Oktober 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Beschäftigte in der Regel nicht als "Verantwortliche" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten. Das Urteil beseitigt Unsicherheiten darüber, wer bei Datenschutzverstößen am Arbeitsplatz zur Verantwortung gezogen werden kann.
Im Mittelpunkt des Verfahrens (Aktenzeichen VI ZR 297/24) stand die Frage, ob Arbeitnehmer als "Verantwortliche" gemäß Artikel 4 Absatz 7 DSGVO eingestuft werden können. Der BGH urteilte, dass die meisten Beschäftigten im Auftrag und unter der Aufsicht ihres Arbeitgebers handeln und daher als "in dessen Verantwortung tätige Personen" zu betrachten sind. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Haftung bei Verstößen gegen den Datenschutz.
Das Urteil folgt auf jüngste Bußgelder gegen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wegen missbräuchlicher Nutzung personenbezogener Daten. Im März 2025 wurde ein Polizist in Baden-Württemberg mit 3.500 Euro bestraft, weil er ohne berechtigten Grund auf Melderegisterdaten einer Frau zugegriffen hatte. Auch die Hamburger Datenschutzbehörde verhängte in diesem Jahr sechs Bußgelder für ähnliche Vergehen. Nach der DSGVO tragen nur "Verantwortliche" die volle rechtliche Verantwortung für die Datenverarbeitung. Die Richter bestätigten nun, dass Arbeitnehmer in der Regel keine eigenständige Kontrolle über personenbezogene Daten ausüben – die Verantwortung liegt damit bei den Arbeitgebern.
Die Entscheidung des BGH schränkt die individuelle Haftung der meisten Beschäftigten in Fällen von Datenschutzverletzungen ein. Künftig tragen vor allem Arbeitgeber die Hauptverantwortung für die DSGVO-Konformität bei der Verarbeitung von Daten am Arbeitsplatz. Das Urteil steht im Einklang mit aktuellen Sanktionen gegen öffentliche Bedienstete wegen unberechtigtem Datenzugriff.






