BGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal gegen chinesischen Lieferanten
Svenja HeringBGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal gegen chinesischen Lieferanten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schiedsspruch zugunsten der Pharmaunternehmen Hexal und Sandoz bestätigt. Im Mittelpunkt des Urteils steht ein Streit mit einem chinesischen Lieferanten über verunreinigte Valsartan-Medikamente, die 2018 zu großangelegten Rückrufen führten. Das Gericht wies die Anfechtung des Lieferanten gegen die Zuständigkeit des Schiedsgerichts zurück und bestätigte damit die Gültigkeit der ursprünglichen Entscheidung.
Der Valsartan-Skandal war im Juni 2018 eskaliert, nachdem eine Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin (NDMA), einem wahrscheinlichen Karzinogen, entdeckt worden war. Hexal und Sandoz gehörten zu den Unternehmen, die gezwungen waren, ihre Valsartan-Generika zurückzurufen. Hexal allein zog 2.308 Chargen in 23 Ländern vom Markt zurück.
Sandoz reichte im April 2020 Klage ein und forderte vom chinesischen Lieferanten Schadensersatz in Höhe von über 8,6 Millionen US-Dollar. Zudem begehrte das Unternehmen weitere 12,2 Millionen US-Dollar zur Deckung künftiger Haftungsansprüche. Der Lieferant bestritt die Zuständigkeit des Schiedsgerichts mit dem Argument, dass einzelne Bestellungen nicht unter den übergeordneten Rahmenvertrag fielen.
Der BGH wies diese Argumentation zurück und urteilte, dass das übergeordnete Lieferabkommen als verbindlicher Vertrag für die Tochtergesellschaften gelte. Das Gericht stellte fest, dass die Interessen der Tochtergesellschaften in den Verhandlungen angemessen vertreten wurden und kein Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht bestand. Zudem bestätigte es, dass es sich bei den Einzelbestellungen nicht um isolierte Transaktionen, sondern um Teil der zentral ausgehandelten Bedingungen handelte.
Mit dieser Entscheidung festigt der BGH den Schiedsspruch und lässt die Anfechtung des Lieferanten wirkungslos. Hexal und Sandoz behalten ihre Rechte aus dem ursprünglichen Vertrag, wobei das Gericht die Durchsetzbarkeit der zentral vereinbarten Bedingungen bekräftigte. Das Urteil bringt Klarheit in den langwierigen Streit um die verunreinigten Valsartan-Lieferungen.






