Betrüger zocken zwei Opfer im Landkreis Böblingen bei Privatverkäufen ab
Svenja HeringBetrüger zocken zwei Opfer im Landkreis Böblingen bei Privatverkäufen ab
Zwei Opfer von Online-Betrug im Landkreis Böblingen – Betrüger missbrauchen Vertrauen bei Privatverkäufen
Am 6. Januar 2026 wurden zwei Personen aus dem Landkreis Böblingen Opfer von Internetbetrug, nachdem sie Waren auf einer Kleinanzeigenplattform inseriert hatten. Eine 27-jährige Frau aus Herrenberg und ein 64-jähriger Mann aus Weil im Schönbuch erstatteten nach verdächtigen Zahlungsanfragen angeblicher Käufer Anzeige bei der Polizei.
Die Frau hatte ein Kinderspielzeug zum Verkauf angeboten, als sich ein potenzieller Käufer auf einen Preis einigte. Kurze Zeit später erhielt sie die Aufforderung, eine "Testüberweisung" unter Verwendung ihres TAN-Verfahrens zu bestätigen. Nach der Freigabe der ersten Transaktion wurde sie um eine zweite "Testbuchung" gebeten – erst dann erkannte sie, dass sie hereingelegt worden war.
Der Mann hatte Motorradstiefel inseriert und wurde von einem vermeintlichen Interessenten kontaktiert, der sich ebenfalls auf einen Preis einigte. Anschließend wurde er angewiesen, seine Bankdaten über einen Link einzugeben und eine dreistellige Überweisung mittels einer Transaktionsnummer zu autorisieren. In dem Glauben, den Zahlungseingang zu bestätigen, genehmigte er die Buchung – nur um später festzustellen, dass der Betrag stattdessen von seinem Konto abgebucht worden war.
In beiden Fällen gaben sich die Betrüger als seriöse Käufer aus und manipulierten die Verkäufer dazu, sensible Finanzdaten preiszugeben. Die Geschädigten erstatteten nach Erkennen des Betrugs umgehend Anzeige bei den örtlichen Behörden. Kleinanzeigenportale erleben zwar einen wachsenden Zuspruch für private Verkäufe, doch Fälle wie diese zeigen die Risiken auf, die mit der Weitergabe persönlicher oder bankbezogener Daten an unbekannte Personen verbunden sind.
Die beiden Opfer verloren Geld, nachdem sie den Anweisungen der Betrüger gefolgt waren, die ihr Vertrauen während der Privatverkäufe ausnutzten. Die Polizei ermittelt nun in den Vorfällen, die als Mahnmal für die Gefahren durch Betrüger auf digitalen Marktplätzen dienen. Die Behörden raten Verkäufern, den Zahlungseingang stets eigenständig zu prüfen, bevor sie Transaktionen freigeben.






