Berufungsprozess gegen Pädagoginnen nach tödlichem Schwimmunfall beginnt
Marika HeinzKind stirbt nach Schulschwimmen - Neue Verhandlung im April - Berufungsprozess gegen Pädagoginnen nach tödlichem Schwimmunfall beginnt
Am 17. April 2025 beginnt die Berufungsverhandlung gegen zwei Pädagoginnen, die wegen des Ertrinkungstods eines siebenjährigen Jungen verurteilt wurden. Der Vorfall ereignete sich während einer Schwimmstunde am 18. September 2023, als alle 21 Kinder der Klasse gleichzeitig im Wasser waren. Das Landgericht Konstanz wird über die Angemessenheit der Strafen entscheiden.
Der Junge ertrank in seiner ersten Schwimmstunde unter der Aufsicht einer Lehrerin und einer Referendarin. Beide Frauen hatten ausgesagt, sie hätten die Kinder beobachtet, doch die Tragödie ereignete sich, als die gesamte Klasse gleichzeitig ins Wasser ging.
Im ersten Prozess erhielt die Lehrerin eine neunmonatige Bewährungsstrafe und musste 10.000 Euro Schadensersatz zahlen. Die Referendarin wurde zu sechs Monaten auf Bewährung und 7.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung blieb bestehen, doch im Berufungsverfahren geht es ausschließlich um die Frage, ob die Strafen angemessen waren.
Für die Verhandlung wurde nur ein Zeuge geladen. Eine Entscheidung über die Berufung könnte noch am selben Tag verkündet werden.
Im Mittelpunkt des Falls steht die Aufsichtspflicht der Pädagoginnen während der tödlich verlaufenen Schwimmstunde. Das Ergebnis der Berufung wird zeigen, ob die Bewährungsstrafen und Schadensersatzzahlungen bestehen bleiben. Weitere Details zu öffentlichen oder institutionellen Reaktionen liegen nicht vor.






