14 January 2026, 19:03

Berlin verschärft Winterregeln: Salzverbot und strengere Räumpflicht für Anwohner

Ein Mann in einem Helm und Handschuhen kehrt Schnee von einem Gehweg mit einer Besen, während eine Gruppe von Menschen auf dem Fußweg in der Nähe steht, mit einem Gebäude mit Fenstern und einer Tür im Hintergrund.

Berlin verschärft Winterregeln: Salzverbot und strengere Räumpflicht für Anwohner

Neue Winterregeln in mehreren deutschen Städten in Kraft – strenge Vorgaben für Schneeräumung und Streupflicht in Berlin und München

In mehreren deutschen Großstädten gelten seit Kurzem verschärfte Winterregeln, die klare Vorgaben für das Räumen von Schnee und das Streuen von Taumitteln vorgeben. München und Berlin haben Privatpersonen das Streuen von Salz komplett untersagt, während Köln die Nutzung nur bei extremer Glätte oder auf gefährlichen Steigungen erlaubt. Hauseigentümer tragen nun deutlichere Verantwortung – wer seiner Pflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern oder sogar rechtlichen Konsequenzen rechnen.

In München und Berlin ist es Anwohnern fortan verboten, Salz auf Gehwegen zu verteilen. Ausnahmen gelten lediglich für städtische Dienstleister auf Hauptverkehrsstraßen und kritischen Bereichen. Köln gestattet den Einsatz von Salz nur bei extremen Wetterbedingungen oder auf steilen, rutschgefährdeten Wegen. Stattdessen werden Alternativen wie Calciumchlorid oder umweltfreundliche Taumittel empfohlen, um Böden und Pflanzen vor Schäden zu schützen.

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Das Räumen von Schnee muss zügig erfolgen, um Unfälle zu vermeiden. An Werktagen sind die Wege zwischen 7:00 und 22:00 Uhr freizuhalten, an Sonn- und Feiertagen verlängert sich das Zeitfenster auf 8:00 bis 22:00 Uhr. Die geräumte Fläche muss mindestens einen Meter breit sein, um einen sicheren Durchgang zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verkehrssicherheit sind in der Regel die Eigentümer – oder Mieter, sofern dies im Mietvertrag geregelt ist. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert Strafen von bis zu 500 Euro oder haftet im Schadensfall für Stürze und Verletzungen. Sobald die Frostperiode vorbei ist, müssen übrig gebliebene Streumittel wie Splitt oder Sand entfernt werden. Zwar übernehmen die Städte zunächst die Räumung öffentlicher Gehwege, oft wird die Aufgabe jedoch an die Anwohner übertragen. Die Vorschriften legen keine feste Anzahl an Räumungen pro Tag fest – entscheidend ist lediglich, dass die Wege während der gesamten Wintermonate möglichst sicher begehbar bleiben.

Die überarbeiteten Regelungen zielen darauf ab, Unfälle zu reduzieren und die Umweltbelastung durch herkömmliche Taumittel zu verringern. Hauseigentümer sind nun gefordert, die Wetterbedingungen genau zu beobachten – andernfalls drohen Sanktionen. Mit den klareren Vorgaben erhoffen sich die Städte weniger Streitigkeiten über Haftungsfragen und sicherere Straßen im Winter.