Belgien trifft mit 21 Minuten Verspätung zum Spiel in Stuttgart ein
Eberhard KuhlBelgien trifft mit 21 Minuten Verspätung zum Spiel in Stuttgart ein
Die belgische Fußballnationalmannschaft traf mit Verspätung zum Spiel in der Stuttgarter Arena ein, nachdem es Streitigkeiten über die Organisation der Polizeibegleitung gegeben hatte. Vertreter des Belgischen Fußballverbands äußerten Frustration über die Abwicklung der Anreise, während die örtlichen Behörden betonten, alle Vorgaben korrekt befolgt zu haben.
Die Verzögerung entstand, nachdem der Mannschaftsbus später als empfohlen abfuhr, was zu einer Verspätung von 21 Minuten gegenüber der geplanten Ankunftszeit führte. Am 26. Juni 2024 holte die Stuttgarter Polizei die belgische Mannschaft um 15:43 Uhr von ihrem Basislager ab. Die Behörden hatten eine Abfahrtszeit von 15:20 Uhr vorgeschlagen, um eine reibungslose Anreise zu gewährleisten. Trotz dieser Empfehlung verließ das Team den Standort mit über 20 Minuten Verspätung.
Die Polizeibegleitung erfolgte nach standardmäßigen Bedrohungslage-Protokollen. Da für die belgische Delegation keine konkreten Risiken festgestellt worden waren, wurden keine Sonderrechte wie Blaulicht oder Martinshorn gewährt. Carsten Höfler, stellvertretender Polizeipäsident, erklärte später, der belgische Verband hätte sich an die vorgeschlagene Zeitplanung halten müssen.
Die Mannschaft hatte geplant, um 16:20 Uhr in der Stuttgarter Arena einzutreffen, erreichte das Stadion jedoch erst um 16:44 Uhr. Nach dem Vorfall betonte die Stuttgarter Polizei, ihr Vorgehen sei regelkonform gewesen. Zudem wies sie darauf hin, dass die ukrainische Nationalmannschaft aufgrund einer anderen Risikobewertung nicht als Vergleich herangezogen werden könne.
Laut Polizei lag die Verantwortung für die Verspätung beim Belgischen Fußballverband. Dieser sei offenbar von einer schnelleren Route ausgegangen und habe Sondermaßnahmen erwartet – obwohl keine konkrete Gefahrenslage vorlag. Der verspätete Eintreffen der belgischen Mannschaft offenbarten eine Diskrepanz zwischen den Erwartungen des Verbands und den polizeilichen Abläufen. Ohne anerkannte Risikolage wurden keine Sonderrechte für die Begleitung gewährt, was letztlich zur Verzögerung führte. Die Behörden hielten daran fest, dass ihre Hinweise klar kommuniziert worden seien und die Entscheidung des Verbands, später als empfohlen abzureisen, maßgeblich zum Ergebnis beigetragen habe.






