Beamtenbund attackiert Besoldungsreform: Verfassungsverstöße und Gehaltsungerechtigkeiten
Marika HeinzBeamtenbund attackiert Besoldungsreform: Verfassungsverstöße und Gehaltsungerechtigkeiten
Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Überarbeitung der geplanten Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat eine umfassende Überarbeitung der von der Bundesregierung geplanten Besoldungsreform für Bundesangestellte gefordert. Zwar begrüßt der Verband Teile des Vorhabens, kritisiert jedoch, dass zentrale Elemente gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zu angemessenen Besoldungsabständen verstoßen. Der von Innenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetzentwurf steht insbesondere wegen unzureichender Gehaltsunterschiede und fragwürdiger Annahmen zum Haushaltseinkommen in der Kritik.
Ziel der Reform ist es, die Einstiegsgehälter für neue Beamte durch eine direkte Einstufung in die zweite Besoldungsstufe zu erhöhen. Der DBB warnt jedoch, dass der aktuelle Entwurf die sogenannte Differenzierungsregel missachte – eine verfassungsrechtliche Vorgabe, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen sicherstellen soll. Konkret kritisiert der Verband einen Unterschied von nur 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4, der aus seiner Sicht zu gering ausfalle.
Ein weiterer strittiger Punkt ist die Abschaffung des „Alleinverdiener-Prinzips“. Der Entwurf geht nun von einem Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr bei der Gehaltsberechnung aus. Vertreter des öffentlichen Dienstes halten diesen Faktor für „nicht beeinflussbar“ und daher unzulässig.
Zudem moniert der DBB ungleiche Gehaltsanpassungen innerhalb der Besoldungstabellen. Beamte in den höheren B-Besoldungsgruppen erhielten demnach geringere Erhöhungen als Kollegen in der A-Skala. Auf Nachfrage lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme zu den Differenzen in der B-Skala ab.
Der DBB besteht darauf, dass die Reform einer „kritischen Prüfung“ unterzogen werden müsse, um sie mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen. Als Begründung für die geforderten Änderungen führt der Verband Verstöße gegen das Leistungsprinzip sowie die Differenzierungsregel an. Ohne Nachbesserungen drohten dem Entwurf zufolge rechtliche Konsequenzen, warnt der Verband.






