Bayern stellt Steuer-Vorabzahlungserinnerungen per Post ein – was jetzt gilt
Eberhard KuhlBayern stellt Steuer-Vorabzahlungserinnerungen per Post ein – was jetzt gilt
Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt die Versendung von Vorabzahlungserinnerungen vor Steuerfristen ein. Die Änderung tritt sofort in Kraft und beendet damit eine langjährige Praxis. Bisher war Bayern das einzige Bundesland, das solche Benachrichtigungen noch an Steuerzahler verschickt hat.
Die Entscheidung folgt einer Überprüfung der Verwaltungskosten und der nachlassenden Nachfrage nach papierbasierten Zahlungen. Beamte begründeten den Schritt damit, dass die Ausgaben für Druck und Versand der Zahlungserinnerungen nicht mehr vertretbar seien. Folglich werden Steuerzahler diese Hinweise künftig nicht mehr mit ihrer Post erhalten.
Die Behörde empfiehlt nun den Wechsel zum SEPA-Lastschriftverfahren. Dieses System automatisiert die Zahlungen und stellt sicher, dass sie fristgerecht ohne manuelles Zutun geleistet werden. Durch den Verzicht auf Erinnerungen sollen Abläufe effizienter gestaltet und der Papierkram reduziert werden.
Von der Neuerung betroffene Steuerzahler müssen ihre Fristen künftig selbst im Blick behalten. Da keine weiteren Benachrichtigungen vor den Zahlungsterminen verschickt werden, liegt die Verantwortung nun bei Privatpersonen und Unternehmen.
Mit diesem Schritt gleicht Bayern seine Praxis an die anderer Bundesländer an, indem es auf Voraberinnerungen verzichtet. Wer bisher auf papierbasierte Zahlungshinweise angewiesen war, muss nun auf digitale Zahlungsmethoden umsteigen oder sich selbst Erinnerungen einrichten. Das SEPA-Lastschriftverfahren bleibt die bevorzugte Option, um Fristversäumnisse zu vermeiden.






