BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus
Apotheken in Baden-Württemberg stehen vor tiefgreifenden Änderungen bei der Abrechnung von Rezepten ab 2026. Die AOK hat die Verträge mit zwei zentralen Abrechnungsdienstleistern aufgrund wiederholter Fehler und Verstöße gegen rechtliche Vorgaben gekündigt. Zudem werden die Möglichkeiten zur direkten Abrechnung von E-Rezepten und Papierbelegen künftig eingeschränkt.
Die Umstellungen begannen bereits Ende 2023, als die AOK Vorauszahlungen an große Abrechnungszentren einstellte. Bis zum 30. September jenes Jahres hatte die Krankenkasse ihre Zusammenarbeit mit Anbietern wie Ascora und Inworks beendet. Der endgültige Bruch folgte im März 2025, als die AOK bekannt gab, dass anhaltende Qualitätsmängel und Rechtsverstöße einen vollständigen Ausstieg bis zum 31. Dezember 2025 erzwingen würden.
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Apotheken in der Region E-Rezepte nicht mehr direkt an die AOK übermitteln oder Papierbelege über kassengeförderte Abrechnungsstellen einreichen. Stattdessen müssen sie sich für den gesamten Abrechnungsmonat auf eine Methode festlegen – entweder die Eigenabrechnung oder die Nutzung einer einzigen zugelassenen Abrechnungsstelle. Die Arzneimittelversorgungs-Vereinbarung (AVV) wurde entsprechend angepasst, um diese Regel durchzusetzen.
Im neuen System können Apotheken Vorauszahlungen beantragen, wenn ihr monatlicher Bruttoabrechnungsbetrag 500.000 Euro übersteigt. Die Krankenkassen zahlen dann bis zum dritten Werktag eines jeden Monats 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsvolumens der vorherigen drei Monate aus. Der verbleibende Betrag muss innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungseingang beglichen werden. Ab August 2026 dürfen Apotheken zudem bis zu drei Direktabrechnungen pro Abrechnungsmonat einreichen.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Abrechnungsprozesse zu vereinfachen und Fehlerquellen zu reduzieren. Apotheken müssen sich nun an strengere Vorgaben zu Abrechnungswegen und Vorauszahlungen anpassen. Wer die 500.000-Euro-Grenze erreicht, kann zwar weiterhin frühzeitig Gelder erhalten – doch alle Abrechnungen müssen künftig über den neuen Ein-Kanal-Zwang erfolgen.






