Baden-Württemberg verbietet Messer in Bussen und **Zügen** ab 2025
Eberhard KuhlStrobl: "Keine Socken braucht ein Messer in der Schule" - Baden-Württemberg verbietet Messer in Bussen und **Zügen** ab 2025
Strenges Messerverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln in Baden-Württemberg in Kraft getreten
In Baden-Württemberg ist zum Jahresbeginn ein strenges Verbot für das Mitführen von Messern in öffentlichen Verkehrsmitteln in Kraft getreten. Die neue Regelung, die der Landtag im November 2024 beschlossen hatte, gilt seit dem 1. Januar 2025. Innenminister Thomas Strobl verteidigte die Maßnahme als notwendigen Schritt zur Eindämmung von Gewalt.
Das Verbot umfasst alle Busse, Züge, Regionalbahnen und Fähren im gesamten Landesgebiet. Selbst Alltagsgegenstände wie Buttermesser oder Taschenmesser sind nun untersagt. Ausnahmen gelten lediglich für Rettungskräfte und Inhaber eines Jagdscheins.
Strobl betonte, dass sich das Gesetz nicht auf Privatwohnungen erstrecke, auch wenn es dort ebenfalls waffenrechtliche Verstöße gebe. Ein generelles Messerverbot gehe seiner Meinung nach zu weit – stattdessen plädierte er für einen ausgewogenen Ansatz. In Bezug auf Schulen zeigte sich der Minister unmissverständlich: „Kein Kind braucht in der Schule ein Messer.“ Rückblickend auf seine eigene Jugend räumte Strobl zwar gelegentliche Streiche ein, fügte aber hinzu: „Wir hatten damals nie Messer dabei.“ Er ist überzeugt, dass das Verbot in öffentlichen Verkehrsmitteln dazu beitragen wird, messerbezogene Vorfälle im öffentlichen Raum zu reduzieren.
Die neuen Beschränkungen markieren einen deutlichen Kurswechsel in der Sicherheitspolitik Baden-Württembergs. Die Behörden werden künftig strengere Kontrollen bei Fahrgästen durchführen, die Klingen mit sich führen. Ziel des Gesetzes ist es, das Risiko gewalttätiger Zwischenfälle zu verringern, ohne dabei in unverhältnismäßige Maßnahmen abzugleiten.






