12 June 2026, 16:15

Baden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen Beleidigungs-Paragrafen 188

Baden-Württemberg und Sachsen wollen Paragraf 188 reformieren

Baden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen Beleidigungs-Paragrafen 188

Baden-Württemberg und Sachsen drängen auf Änderungen an einem umstrittenen deutschen Gesetz, das Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt. Die beiden Bundesländer wollen den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs reformieren, der seit Langem in der Kritik steht, weil er Amtsträgern übermäßigen Schutz gewährt.

Justizminister Moritz Oppelt aus Baden-Württemberg argumentiert, dass Spitzenpolitiker harte Debatten aushalten sollten, ohne dass automatisch Strafverfahren eingeleitet werden. Er schlägt vor, das Gesetz so zu ändern, dass es nur noch Beleidigungen gegen ehrenamtliche Kommunalpolitiker erfasst. Ziel ist es, zu verhindern, dass diese Personen wegen persönlicher Angriffe von ihren Ämtern zurücktreten.

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Sachsens Justizministerin Constanze Geiert geht noch einen Schritt weiter und fordert die vollständige Abschaffung des Straftatbestands. Paragraf 188 ermöglicht es der Staatsanwaltschaft derzeit, auch ohne formelle Anzeige zu ermitteln, und sieht höhere Höchststrafen vor als bei normalen Beleidigungsklagen.

Die Entscheidung der Landesjustizminister ist nicht bindend. Änderungen am Strafgesetzbuch müssten vom Bundestag beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten. Die vorgeschlagenen Reformen zielen darauf ab, den Schutz durch Paragrafen 188 einzuschränken oder ganz aufzuheben. Sollten sie umgesetzt werden, würde dies den rechtlichen Spielraum für Klagen gegen Personen verringern, die Politiker beleidigen. Die letzte Entscheidung über mögliche Änderungen liegt beim Bundestag.

Quelle