Baden-Württemberg stärkt Katastrophenschutz mit neuem Gesetz und Millioneninvestitionen
Svenja HeringBaden-Württemberg stärkt Katastrophenschutz mit neuem Gesetz und Millioneninvestitionen
Neues Katastrophenschutzgesetz verabschiedet
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- Dezember 2025
Baden-Württemberg hat sein Katastrophenmanagement mit einem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz deutlich gestärkt. Das am 3. Dezember 2025 beschlossene Gesetz erhöht die Finanzmittel, erweitert die Rechte von Ehrenamtlichen und verbessert die Notfallvorsorge in der gesamten Region. Ziel der Neuregelungen ist es, Helfer vor Ort besser zu unterstützen und die finanziellen Belastungen der Kommunen in Krisenzeiten zu verringern.
Ein zentraler Punkt des Gesetzes sind umfassende finanzielle Verbesserungen im Katastrophenschutz. Die dauerhafte Förderung für ehrenamtliche Initiativen steigt um 19 Millionen Euro, zusätzlich werden in diesem Jahr voraussichtlich 116 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem entsteht ein neues Katastrophenschutzlager im Wert von rund 2,2 Millionen Euro, in dem wichtige Hilfsgüter gelagert werden.
Ehrenamtliche erhalten mehr Schutz und bessere Entschädigungen. Die pauschalen Aufwandsentschädigungen wurden von 130 auf 180 Euro angehoben, zudem gibt es nun einen Schutz bei Sachschäden. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt künftig auch für spontan Helfer, während die Fahrtkostenpauschalen erhöht wurden, um private Belastungen zu mindern.
Die Gleichstellung aller Einsatzkräfte wurde ausgeweitet – dazu zählen Alleinerziehende, Pflegepersonen und von Behörden angeforderte Helfer. Sie haben nun Anspruch auf Lohnausfallentschädigung, rechtlichen Schutz sowie Erstattungen für Kinderbetreuung oder Pflege. Zudem übernimmt das Land in Großschadenslagen sämtliche Kosten für Ehrenamtliche und Hilfsorganisationen, wodurch die Kommunen entlastet werden.
Mit dem neuen Gesetz wird die Unterstützung für Helfer ausgeweitet und die Katastrophenbewältigung effizienter. Durch höhere Finanzmittel, besseren Schutz und geringere Belastungen für die Kommunen ist das Notfallsystem Baden-Württembergs nun krisenfester. Die Änderungen treten nach der parlamentarischen Verabschiedung im Dezember 2025 in Kraft.






