Baden-Württemberg lockert Düngeregeln für Landwirte bis 2026
Landwirte in Baden-Württemberg erhalten mehr Flexibilität bei Düngeregeln
Dieser Herbst bringt Landwirten in Baden-Württemberg mehr Spielraum bei der Düngung. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat für bestimmte Kulturen eine vierwöchige Verschiebung der Sperrfrist genehmigt. Betroffen sind Dauergünland, temporäre Grünflächen sowie Ackerland mit mehrjährigen Futterpflanzen.
Die Anpassung erfolgt im Rahmen der Düngeverordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Verschiebung der Stickstoff-Sperrzeiten zulässt. Ziel ist es, die Regelungen besser an lokale Wetterverhältnisse und Bodenbedingungen anzupassen und gleichzeitig die Stickstoffeffizienz zu erhöhen. Die Gesamtlänge der Verbotsphase darf jedoch nicht verkürzt, sondern nur zeitlich verschoben werden.
Die unteren Landwirtschaftsbehörden sind nun befugt, Einzel- oder Sammelgenehmigungen für die Fristverlängerung zu erteilen. Zudem können sie Allgemeinverfügungen erlassen, um den bürokratischen Aufwand für Landwirte zu verringern. Dieses Vorgehen orientiert sich an ähnlichen Regelungen, die bereits in acht weiteren Bundesländern – darunter Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – gelten.
Die vorübergehende Änderung bleibt bis März 2026 in Kraft und spiegelt einen bundesweiten Trend wider, bei dem Länder die Düngevorschriften stärker an die praktischen Bedürfnisse der Landwirtschaft anpassen.
Die neue Regelung gibt Landwirten mehr Zeit, stickstoffhaltige Düngemittel unter optimalen Bedingungen auszubringen. Die Behörden werden in der verlängerten Phase die Auswirkungen auf die Bodenqualität und Ernteerträge überwachen. Bis zum Stichtag 2026 bleibt die Regelung evaluierungsfähig.






