Atommüll-Lagerung in Philippsburg bleibt vorerst erlaubt – trotz Sicherheitsbedenken
Marika HeinzVGH bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg - Atommüll-Lagerung in Philippsburg bleibt vorerst erlaubt – trotz Sicherheitsbedenken
Verwaltungsgerichtshof bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg
VGH bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg
VGH bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg
- Dezember 2025, 11:32 Uhr
Ein Gericht in Baden-Württemberg hat entschieden, dass Behälter mit hochradioaktivem Abfall am Zwischenlager Philippsburg verbleiben dürfen. Die Entscheidung fällt nach rechtlichen Auseinandersetzungen wegen Bedenken hinsichtlich Sicherheit und Schutzrisiken. Zwar räumte das Gericht Mängel in einigen Verfahren ein, ordnete jedoch keine sofortige Schließung an.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hatte 2024 die Lagerung von vier Castor-HAW28M-Behältern in der Anlage genehmigt. Diese Behälter verfügen über fast 40 Zentimeter dicke Wände und schwere Stahldeckel, die für eine sichere Eindämmung ausgelegt sind. Zudem haben sie extreme Tests bestanden, darunter die Widerstandsfähigkeit gegen die Detonation eines voll beladenen Flüssiggas-Tanklastzugs in unmittelbarer Nähe.
Kritiker hatten argumentiert, die Sicherheitsvorkehrungen des Lagers seien unzureichend. Sie wiesen auf Lücken beim Perimeterschutz, bei Zugangskontrollen, Überwachungssystemen und Risikobewertungen hin und warnten vor möglichen Terroranschlägen oder Sabotageakten. Die Kläger behaupteten, solche Bedrohungen könnten zu einer Freisetzung von Radioaktivität über die gesetzlich zulässigen Grenzen hinaus führen. Das Gericht wies jedoch Klagen gegen die vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgung erteilten Änderungsgenehmigungen ab.
Aktuell lagern in der Anlage 106 Behälter; eine Erweiterung ist nicht geplant. Die Betriebsgenehmigung gilt bis 2047. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Beteiligten weiterhin Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen können.
Die Entscheidung ermöglicht die weitere Lagerung des Atommülls unter verschärfter Aufsicht. Die Behörden müssen nun die festgestellten Verfahrensmängel beheben, um die Sicherheitsstandards zu erfüllen. Weitere rechtliche Auseinandersetzungen werden zeigen, ob die Regelung langfristig Bestand hat.






