22 December 2025, 04:53

Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Ein brauner und schwarzer Deutscher Schäferhund sitzt auf einem Sofa mit einer weißen Wand im Hintergrund.

Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Änderungen bei Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Online-Veröffentlichung

  1. Dezember 2025

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft

Der Stadtrat hat Änderungen bei lokalen Steuern beschlossen, die Immobilienbesitzer, Hundehalter und Betreiber von Vergnügungsstätten betreffen. Die neuen Regelungen wurden am 27. November 2025 finalisiert und umfassen Anpassungen bei der Grundsteuer, der Hundesteuer sowie der Vergnügungssteuer. Für Bürger und Unternehmen treten die Änderungen zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Beschlüsse sehen vor, dass die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke (ohne landwirtschaftliche Nutzung) von 280 auf 310 Prozent steigt. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen bleibt unverändert bei 410 Prozent.

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Für Hundehalter gelten künftig gestaffelte Gebühren: Der erste Hund kostet jährlich 120 Euro, für einen zweiten Hund verdoppelt sich der Betrag auf 240 Euro. Bei drei oder mehr Hunden in einer Haltung fällt eine Pauschale von 360 Euro an, wobei in bestimmten Fällen Teilbefreiungen möglich sind, die die Gebühr auf 50 Euro reduzieren.

Auch Vergnügungsstätten müssen sich auf Änderungen einstellen: Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen werden künftig mit 90 Euro besteuert, in Gaststätten oder Bars sinkt die Abgabe auf 45 Euro. Film- oder Videovorführungen in separaten Kabinen unterliegen einer Steuer von 135 Euro, bei Open-Air-Veranstaltungen beträgt die Abgabe 16 Euro pro Quadratmeter. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bleiben mit einem Steuersatz von 25 Prozent belegt.

Die jährlichen Bescheide für Grund- und Hundesteuer werden im Januar 2026 verschickt. Die aktualisierten Verordnungen sind bereits auf der offiziellen Website der Stadt unter Startseite – Informationen – Bekanntmachungen einsehbar.

Die geänderten Satzungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und führen zu höheren Kosten für bestimmte Immobilienbesitzer, Hundehalter und Vergnügungsbetriebe. Die individuellen Bescheide mit den genauen Zahlungspflichten werden zu Beginn des kommenden Jahres zugestellt.