19 June 2026, 00:24

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über blockierte Bauarbeiten

Verzögerung bei A39-Ausbau: Wichtiges Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über blockierte Bauarbeiten

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt blockiert

Eine für nächste Woche erwartete Gerichtsentscheidung könnte darüber befinden, ob die Bauarbeiten an den Abschnitten der Autobahn A39 in Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Das Projekt soll wichtige Städte verbinden und nach Fertigstellung in die A7 münden.

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Der südliche Abschnitt der A39, der von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führt, sieht sich seit Jahren mit rechtlichen Hindernissen konfrontiert. 2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Das Gericht gab dem BUND 2020 zunächst recht, woraufhin im Dezember desselben Jahres eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden.

2024 reichte der BUND erneut Klage ein – das Verfahren läuft noch. Eine mündliche Verhandlung ist für den 23. Juni angesetzt, ein mögliches Urteil könnte bereits am kommenden Dienstag fallen. Auf der Website der Autobahn GmbH wird der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt derzeit als „nicht vollziehbar“ geführt.

Trotz der Verzögerungen bleiben die Pläne für den neuen Rastplatz Tappenbecker Moor zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra bestehen. Nach Fertigstellung wird die A39 Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter miteinander verbinden.

Die anstehende Gerichtsentscheidung könnte den Weg für die Wiederaufnahme der Bauarbeiten in den umstrittenen Abschnitten ebnen. Bei einer Genehmigung würde das Projekt einen entscheidenden Schritt Richtung Vollendung machen. Das Urteil wird zeigen, ob die rechtlichen Hürden überwunden sind – oder ob weitere Verzögerungen drohen.

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