71-Jähriger mit gefälschten Visumangaben an der **Bahn**-Grenze abgewiesen und abgeschoben
Marika Heinz71-Jähriger mit gefälschten Visumangaben an der **Bahn**-Grenze abgewiesen und abgeschoben
Am 11. November 2025 wurde ein 71-jähriger Reisender an der Grenze der Deutschen Bahn abgewiesen, nachdem Beamte Unstimmigkeiten in seinen Visumunterlagen festgestellt hatten. Der Mann, der einen marokkanischen Pass mit einem französischen Visum vorlegte, geriet bei der Bundespolizeiinspektion Offenburg unter Verdacht und wurde schließlich nach Marokko zurückgeschickt.
Der Vorfall begann, als der Mann bei der Bundespolizeiinspektion Offenburg eintraf. Die Beamten prüften seinen marokkanischen Pass und entdeckten Auffälligkeiten in seiner Reisehistorie. Zwar schien sein französisches Visum gültig zu sein, doch die Unterlagen zeigten, dass er eine Hotelreservierung in Paris – eine Voraussetzung für das Visum – noch vor der Genehmigung storniert hatte.
Bei weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass der Mann während der Gültigkeitsdauer des Visums nur Einreisen nach Spanien, nicht jedoch nach Frankreich nachweisen konnte. Die Behörden vermuteten, dass falsche oder unvollständige Angaben gemacht worden waren, um die Genehmigung zu erhalten. Nach einer Befragung annullierten die Beamten das Visum und erstatteten offizielle Anzeige gegen ihn. Noch am selben Tag wurde der Mann nach Marokko zurückgeführt. Weitere Details zur Führung der Kontrolle oder mögliche zusätzliche Anklagepunkte wurden nicht bekannt gegeben.
Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Einreisebestimmungen an deutschen Bahn-Grenzen. Die Annullierung des Visums und die erzwungene Rückführung des Mannes folgen dem Verdacht auf täuschende Visumanträge. Die Behörden bestätigten, dass die offizielle Anzeige aktenkundig bleibt.






