500 Jahre alter Grenzstein kehrt nach aufwendiger Restaurierung zurück
Eberhard Kuhl500 Jahre alter Grenzstein kehrt nach aufwendiger Restaurierung zurück
Ein historischer Grenzstein zwischen Deutschland und der Schweiz ist sorgfältig restauriert und an seinen ursprünglichen Standort zurückgebracht worden. Der 500 Jahre alte Markierungsstein mit der Nummer 98 wurde im Rahmen einer Feier auf dem St. Chrischona wieder eingesetzt. Er ist Teil eines 22 Kilometer langen Grenzabschnitts, der seit Jahrhunderten nahezu unverändert geblieben ist.
Der beschädigte Stein wurde repariert, indem er auf einem stabilen Betonsockel befestigt wurde. Zusätzlich wurden Kupferstifte eingebracht, die als flexible Sollbruchstellen dienen und so die Stabilität des Steins gewährleisten, ohne seine ursprüngliche Form zu verändern. Dieser spezielle Grenzstein ist einer von 223 historischen Markierungen entlang der deutsch-schweizerischen Grenze, die seit über fünf Jahrhunderten als stumme Zeugen der gemeinsamen Geschichte stehen.
Die Restaurierung fällt mit dem traditionellen Grenzgang zusammen, der alle sechs Jahre stattfindet. In jüngster Zeit liegt bei diesem Brauch ein verstärkter Fokus auf dem Schutz des kulturellen Erbes. Teilnehmer und Organisatoren arbeiteten Hand in Hand, um die Rückkehr des Steins zu ermöglichen – auch wenn die genaue Gruppe, die für die Renovierung verantwortlich zeichnet, nicht namentlich genannt wird. Der St. Chrischona, an dem die Zeremonie stattfand, liegt an einer Grenze, die seit dem 16. Jahrhundert kaum Veränderungen erfahren hat. Die Wiedereinsetzung des Steins markiert ein weiteres Kapitel in den fortlaufenden Bemühungen, dieses einzigartige Stück europäischer Geschichte zu bewahren.
Der restaurierte Grenzstein steht nun wieder fest – gesichert durch moderne Techniken, doch mit bewahrtem historischem Charakter. Seine Rückkehr unterstreicht das Engagement, die kulturelle Bedeutung der Grenze zu erhalten. Beim nächsten Grenzgang in sechs Jahren werden voraussichtlich weitere Anstrengungen unternommen, um diese bleibenden Wahrzeichen zu schützen.






