03 April 2026, 06:20

45-Jähriger wegen Sozialbetrugs zu Bewährung und Rückzahlung verurteilt

Plakat mit einem britischen Granitarbeiter, der neben einer anderen Person vor einer bergigen, bewaldeten Kulisse steht, mit dem Text "Was unser freier Handel bedeutet - Britischer Granitarbeiter - Die Fair-Wage-Klausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

45-Jähriger wegen Sozialbetrugs zu Bewährung und Rückzahlung verurteilt

Ein 45-jähriger Mann aus dem Ortenaukreis ist wegen Sozialbetrugs verurteilt worden, nachdem er über 7.000 Euro an Leistungen bezogen hatte, auf die er keinen Anspruch hatte. Das Amtsgericht Lahr verhängte eine Bewährungsstrafe und entschied, dass er zudem die gesamte Summe zurückzahlen muss.

Der Angeklagte hatte Arbeitslosengeld für sich, seine Ehefrau und die gemeinsamen Kinder beantragt, während er gleichzeitig zwei bezahlte Tätigkeiten ausübte. Das Jobcenter Ortenaukreis informierte er nicht über seine Beschäftigungsverhältnisse und bezog die Leistungen über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Auch sein 18-jähriger Sohn ging in dieser Zeit einer Arbeit nach.

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Das Gericht sprach den Mann des Betrugs schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Höhe der Strafe wurde durch seine Vorstrafen beeinflusst. Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.

Neben der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte die gesamte zu Unrecht erhaltene Summe von 7.000 Euro zurückerstatten. Der Fall zeigt die Konsequenzen auf, die drohen, wenn Einkommen bei der Beantragung staatlicher Leistungen nicht offenlegt werden.

Die Verurteilung bedeutet, dass der Mann zwar keine Haftstrafe antreten muss, jedoch für zwei Jahre unter Bewährung steht. Rechtlich verpflichtet ist er, den vollen Betrag der erschlichenen Sozialleistungen zurückzuzahlen. Die Entscheidung unterstreicht die gesetzliche Pflicht, Einkünfte bei Bezug von Sozialhilfe anzugeben.

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